§57a-Überprüfung für Fahrzeuge bis 3,5t

Unsere Werkstatt ist mit modernsten Test- & Prüfgeräten ausgestattet. So ist es uns möglich, §57a-Überprüfungen für Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen durchzuführen.

Beachten Sie die geänderten Begutachtungsintervalle:

PKW und Kombi – ausgenommen Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge – müssen erst 3 Jahre nach der Erstzulassung begutachtet werden. Nach dieser ersten Begutachtung müssen sie zunächst nach 2 weiteren Jahren und anschließend im Jahresrhythmus begutachtet werden. Für alle anderen Fahrzeuge, z.B. Nutzfahrzeuge und Fiskal-LKW, hat die Begutachtung jedes Jahr zu erfolgen.

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