Für PKW & LKW bis 3,5 to.
Unsere Werkstatt ist mit modernsten Test- & Prüfgeräten ausgestattet. So ist es uns möglich §57a-Überprüfungen für Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 to durchzuführen. Beachten Sie die geänderten Begutachtungsintervalle: PKW und Kombi - ausgenommen Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge müssen erst 3 Jahre nach der Erstzulassung begutachtet werden. Nach dieser ersten Begutachtung müssen sie erst nach 2 weiteren Jahren und danach im Jahresrhythmus begutachtet werden. Für alle anderen Fahrzeuge, z.B. Nutzfahrzeuge und Fiskal-LKW, hat die Begutachtung jedes Jahr zu erfolgen.