§ 57a- Pickerlüberprüfung

Für PKW & LKW bis 3,5 to.

Unsere Werkstatt ist mit modernsten Test- & Prüfgeräten ausgestattet. So ist es uns möglich §57a-Überprüfungen für Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 to durchzuführen. Beachten Sie die geänderten Begutachtungsintervalle: PKW und Kombi - ausgenommen Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge müssen erst 3 Jahre nach der Erstzulassung begutachtet werden. Nach dieser ersten Begutachtung müssen sie erst nach 2 weiteren Jahren und danach im Jahresrhythmus begutachtet werden. Für alle anderen Fahrzeuge, z.B. Nutzfahrzeuge und Fiskal-LKW, hat die Begutachtung jedes Jahr zu erfolgen.

Ihr Ansprechpartner

Mario Jaksic

Annahme und Verrechnung
Tel.: 02572 / 2741-10
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Daniela Marchart

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