SACHBEZUG BEI DIENSTWAGEN
Entdecken Sie alle Informationen zum Sachbezug im Zusammenhang mit Antrieben und Dienstwagen.
Für Fahrzeuge mit Erstzulassungsdatum ab 1. Jänner 2025 beträgt der CO2-Grenzwert 126 g/km (WLTP). Bei einem CO2-Ausstoß über 126 g/km (WLTP) sind 2 % der Anschaffungskosten pro Monat fällig, bis 126 g/km (WLTP) nur 1,5 %.
Modelle mit einem CO2-Ausstoß von 0 g/km sind im Rahmen der Steuerreform vom Sachbezug ausgenommen.
Verkauf
Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen:
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Teile & Zubehör
Verkauf von Ersatzteilen und Zubehör für PKW und LKW:
Mo-Fr: 7:30–12:00 Uhr, 12:30–16:30
Im Pannenfall steht Ihnen unser 24h-Assistance-Dienst unter der Telefonnummer 0800-203123 auch außerhalb der Öffnungszeiten zur Verfügung. Je nach vorliegendem Problem reparieren wir Ihr Fahrzeug vor Ort bzw. stellen Ihnen einen Ersatzwagen zur Verfügung.
