§57a-Überprüfung für Fahrzeuge bis 3,5t

Unsere Werkstatt ist mit modernsten Test- & Prüfgeräten ausgestattet. So ist es uns möglich, §57a-Überprüfungen für Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen durchzuführen.

Beachten Sie die geänderten Begutachtungsintervalle:

PKW und Kombi – ausgenommen Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge – müssen erst 3 Jahre nach der Erstzulassung begutachtet werden. Nach dieser ersten Begutachtung müssen sie zunächst nach 2 weiteren Jahren und anschließend im Jahresrhythmus begutachtet werden. Für alle anderen Fahrzeuge, z.B. Nutzfahrzeuge und Fiskal-LKW, hat die Begutachtung jedes Jahr zu erfolgen.

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Sie können Ihre Einstellungen jederzeit ändern und Ihre Zustimmung widerrufen. Die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Zustimmung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung, wird dadurch nicht berührt. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.